Energieversorgung
Planen & sichern

Aktuell erleben wir Preissteigerungen in vielen Bereichen…
… auch hanova ist mit Blick auf die jährlichen Heiz- und Betriebskosten stark von diesen Veränderungen betroffen. Stetig ansteigende Kosten, die im Zusammenhang mit den sich erhöhenden Energiekosten, der steigenden Inflation und der Energiekrise stehen, lassen sich verzeichnen.
Insbesondere betroffen sind die Gaskosten, aber auch andere Energieträger wie Fernwärme, Öl, Pellets oder Holzhackschnitzel. Die Gaspreisbremse wird nach heutigem Stand nur einen Teil der gestiegenen Kosten abfedern können. Aber auch andere Betriebskostenpositionen steigen inflationsbedingt oder aufgrund steigender Materialkosten.
Wo es möglich ist, haben wir daher bereits Maßnahmen umgesetzt, um Energie-, Heiz- und Betriebskosten zu sparen. So wurden die Vorlauftemperaturen in den Heizzentralen reduziert und generell Einstellungen an den eigenen Anlagen optimiert.
Auch Sie selbst können durch einen sparsamen Umgang mit Heizenergie in Ihrer Wohnung weiter dazu beitragen, Energie zu sparen. Beispielsweise führt die Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad bereits zu einer Ersparnis von ca. 6 %. Zusätzliche Maßnahmen sind die Reduzierung des Strom- und Warmwasserverbrauches.
Aufgrund der bestehenden Situation finden Sie auf dieser Seite einige Informationen als auch Tipps und Tricks zur Energieeinsparung.
Christoph Schillingmann arbeitet bei hanova SERVICES im Energieservice-Bereich „Wärmecontracting & E-Infrastruktur“ und stellt seine persönlichen Tipps vor.
Wussten Sie schon, dass viele Geräte auch im Standby-Modus Strom ziehen und somit weiterhin Kosten verursachen?
- Ein Handyladekabel, dass ungenutzt in der Steckdose steckt, verbraucht ca. 1 W Strom.
- Ein Monitor im Standby-Modus verbraucht ca. 80 kWh Strom.
Richtig Heizen & Lüften
Schauen Sie doch mal auf unserem hanova-YouTube-Kanal vorbei:
» youtube.hanova.de
(Video: „9 Tipps mit denen Sie garantiert Heizkosten sparen“)
Mit diesen Tipps können Sie Energie sparen!

1. Richtig Heizen
- Räume sollten nicht unter 17 Grad auskühlen, Heizung nicht ganz abstellen
- Tagsüber bei Abwesenheit und nachts alle Räume auf mind. 17 Grad heizen (spart bis zu 25% Heizkosten)
- Vorhänge/Mobiliar freihalten

2. Richtig Lüften
- 1x morgens, 1 x mittags, 1 x abends bei weit geöffnetem Fenster kurz lüften. Fenster 5-15 Min. auf Durchzug stellen
- Schlafzimmer morgens und abends kurz und kräftig lüften
- Feuchträume (Küche, Bad) nur mit Wandfarbe streichen, damit Feuchtigkeit austreten kann
- Wäsche auf dem Balkon oder in Trockenräumen (Dachboden, Keller) trocknen

3. Allgemeines
- Geräte komplett ausschalten
- Schaltbare Steckerleisten verwenden
- Ladekabel nach Benutzung aus der Steckdose ziehen

4. Wohnbereich
- Akkus statt Batterien nutzen
- Laptop statt Desktop-Geräte nutzen
- Alte Glühbirnen gegen LEDs austauschen
- Wäsche an der Luft trocknen lassen

5. Küche
- Gefrierschrank auf -18 °C und Kühlschrank auf 7 °C einstellen
- Nur volle Maschinen anstellen und Eco-Programme statt Kurzprogramme nutzen
- Wasser im Wasserkocher vorkochen

6. Bad
- Wasser beim Einseifen und Putzen abstellen
- Wasserhähne immer auf rechts (kalt) stellen
Aktuelle Informationen, Hilfe & wichtige Anlaufstellen
Wohngeldreform
- Das Anfang September beschlossene Entlastungspaket der Bundesregierung enthält unter anderem eine Reform des Wohngeldes sowie die bereits im Koalitionsvertrag beschlossene Einführung des Bürgergeldes.
- Beim Wohngeld soll der Kreis der Berechtigten auf rund zwei Millionen erweitert werden. Außerdem sollen die Beträge aufgestockt werden.
- Auch Wohngeldbezieher erhalten zukünftig einen Heizkostenzuschuss. Dieser beträgt beispielsweise 415 Euro für einen Einpersonenhaushalt.
Nähere Information, ob Sie wohngeldberechtigt sind, gibt es beim Fachbereich Soziales:
Bereich Wohngeld
Hamburger Allee 25
Tel. 168-2001 oder wohngeld@hannover-stadt.de
NEU: Wohngeldreform jetzt auch online möglich
- Landeshauptstadt Hannover – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anträge auf Wohngeld lassen sich in der Landeshauptstadt Hannover ab sofort auch online stellen. Diese Dienstleistung bietet die Stadtverwaltung unter der Adresse https://serviceportal.hannover-stadt.de/wohngeld an und betrifft alle Neu- und Erhöhungsanträge sowie Änderungsmeldungen. Ab der kommenden Woche können Antragsteller*innen diesen Weg zudem für die Weiterbewilligung von Wohngeld nutzen.
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
Was sind die Inhalte des Gesetzes?
- Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Teilweise kann auch Fernwärme unter die Abgabe fallen, wenn ein fossiler Brennstoffanteil enthalten ist.
- Bisher wurden diese Kosten von den Mietenden allein getragen.
- Um diese Kosten zukünftig fairer aufzuteilen, wurde im November 2022 das Gesetz zur CO2-Kostenaufteilung beschlossen.
- Dieses Gesetz besagt, dass sich Mietende und Vermietende ab sofort die CO2-Kosten teilen.
Was ist das Ziel?
- Eine faire Verteilung der CO2-Kosten.
- Mietende sollen zum Energiesparen motiviert werden.
- Vermietende sollen den energetischen Ausbau ihrer Wohngebäuden vorantreiben.
Wie erfolgt die Kostenaufteilung?
- Die Kostenverteilung wird durch ein Stufenmodell bestimmt.
- Ein Gebäude wird anhand des Heizverbrauchs in eine bestimmte Stufe eingeteilt.
- Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermietende.
Was passiert mit den Einnahmen & zu wann erfolgt die erste CO2-Kostenaufteilung?
- Die Einnahmen fließen in staatl. Energie- und Klimafonds.
- Die ermittelten Kosten werden erstmalig 2024 mit der Heizkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2023 verrechnet.
Pressemitteilungen & Beschlüsse
- 01.03.2023 Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab 01.03.2023
Die Erdgas-Wärme-Preisbremse wird ab dem 01.03.2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 gewährt. Die Preisbremse gilt nach aktuellem Stand vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 31.12.2023. Inhalt: 80 Prozent Ihres Verbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten (rabattierten) Preis von 12 Cent je Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent je Kilowattstunde für Fernwärme.
Auswirkungen der Gaspreisbremse
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Ihre aktuellen Heizkosten-Vorauszahlungen haben wir bereits unter Berücksichtigung der Erdgas-Wärme-Preisbremse im letzten Jahr angepasst. Die Entlastung aus der Erdgas-Wärme-Preisbremse geben wir vollständig an Sie weiter. Die genaue Abrechnung Ihrer Heizkosten und Ihres Entlastungsbetrags für 2023 erhalten Sie wie gewohnt im folgenden Jahr (2024) mit der Betriebskostenabrechnung. Im Überblick:- BK-Abrechnung 2023 (für das Jahr 2022) enthält den Dezemberabschlag (Gutschrift) des Bundes
- BK-Abrechnung 2024 (für das Jahr 2023) enthält die Entlastung durch die Gaspreisbremse
Es gilt weiterhin: Je mehr Heizenergie Sie sparen, desto deutlicher sinken auch die anteiligen Kosten. Hinweise zum Energiesparen finden Sie hier: https://hanova.de/2022/11/energiespartipp
Weitere/detailliertere Informationen der Bundesregierung zu dem Thema finden sie hier:
faq-gaspreisbremse.pdf (bmwk.de)
- 19.12.2022 Ergänzungen zur einmaligen Entlastungshilfe für Dezember 2022 – gem. § 5 Abs. 2 EWSG
Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Versorgung mit Wärme:
Das Wärmeversorgungsunternehmen wird die einmalige Entlastung für Dezember 2022 nach § 4 Abs. 1 EWSG bei der Wärmeabrechnung für 2022 in Abzug bringen. Die endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an unsere Mietenden weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung, die im Jahr 2023 zugestellt wird, gesondert ausgewiesen.
Besonderheiten bei der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Wärme- bzw. Gaspreise
Soweit die Vorauszahlung der Betriebskosten wegen gestiegener Wärme- oder Gaspreise seit 19.02.2022 angepasst worden ist, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG eine Befreiung in Höhe des Erhöhungsbetrages. Es besteht keine Verpflichtung, den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zu zahlen. Besonderheiten bei neuen Mietverträgen ab 19.02.2022 in mit Gas versorgten Objekten
Soweit seit 19.02.2022 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden ist, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Ziffer 2 EWSG eine Befreiung i. H. v. 25 % der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022. Es besteht keine Verpflichtung, den Betrag in Höhe von 25 % der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 zu zahlen. Sofern die Entlastungen in diesen Sonderfällen nicht in Anspruch genommen werden, werden die gezahlten Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Gunsten der Abrechnungskosten berücksichtigt. Besonderheit bei Wohnungen, die mit einer Gasetagenheizung ausgestattet sind
Es besteht ein direkter Vertrag mit dem Gasversorgungsunternehmen. Die Entlastung regelt das Gasversorgungsunternehmen direkt mit den betreffenden Mietenden.
- 07.12.2022
Aktuell werden eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten öffentlich diskutiert. Vom Gesetzgeber endgültig beschlossen ist bisher die Entlastung für den Monat Dezember 2022 (EWSG, Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz). Danach erhalten die Kund*innen von Erdgas und Fernwärme eine Erstattung für die Abschlagszahlung im Dezember 2022. Wichtig für Mieter*innen: Diese Erstattung wird vom Wärmelieferanten an den Vermieter erfolgen und wird dann in der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigt und dort gesondert ausgewiesen.Wir informieren Sie an dieser Stelle fortlaufend über weitere Details und Entlastungen, sobald sie vom Gesetzgeber endgültig beschlossen sind.