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E-Mobilität

Gemeinsam, flexibel und mobil! Großeinkauf, Arzttermin oder das Treffen mit Freunden auf einen Kaffee? Nutzen Sie Ihre Parkzeit zum Aufladen Ihrer E-Fahrzeuge!

Um das Thema E-Mobilität gemeinsam voranzubringen, installieren wir immer mehr E-Ladestationen. Damit Sie zukünftig genau wissen, wo das Aufladen Ihres E-Fahrzeugs möglich ist, finden Sie nachfolgend eine Übersicht unserer E-Ladepunkte.
Wir unterstützen Ihre nachhaltige Mobilität – der Umwelt zu liebe.  #hannoverliebt

Insgesamt bieten wir Ihnen aktuell über 160 öffentliche Ladepunkte:

Albrecht-Schaeffer-Weg 2 2
Badenstedter Str. 109 2
Boemelburgstraße 21 2
Charlottenstraße 76c 4
Chemnitzer Straße 2 2
Drachenfeld 47 2
Eintrachtweg 1 2
Friedrich-Klug-Straße 10 2
Goldmarieweg 15 2
Gronostraße 31 2
Hallesche Straße 24 2
Hans-Werner-Lampe-Weg 2 2
Hinter dem Holze 16 2
Hooverweg 2 2
Kerbelweg 6 2
Königsberger Ring 105 2
Moorhoffstraße 19 2
Oheriedentrift 6 2
Olbrichtstraße 5 2
Paracelsusweg 2 2
Spargelstraße 8 2
Tresckowstr. 59 2
Zittauer Hof 2 2
PH Andreaestraße 4
PH Hildesheimer Straße 2
PH Karolinenstraße 4
PH Nordstadt 4
PH Osterstraße 4
PH Schmiedestraße 2
PH Windmühlenstraße 6
PP Am Schützenplatz 2
PP Haus der Wirtschaftsförderung 2
TG Oper/Kröpcke 10
TG Raschplatz 10

Häufig gestellte Fragen zu unseren E-Ladestationen
Einstellbedingungen

Durch die Aktivierung der Ladestation kommt zwischen dem Nutzer*innen und der hanova ein Vertrag über den Bezug von Ladestrom zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. Gleichzeitig erkennt der Nutzer die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Ladestationen für Elektrofahrzeuge als Vertragsbestandteil an.

Die Ladestation darf ausschließlich zur Aufladung der im Fahrzeug des Nutzers befindlichen Batterien genutzt werden.

Nutzer*innen müssen  sich vor Benutzung der Ladestation über die Bedienung informieren.

Es dürfen nur unfallfreie, unbeschädigte und geprüfte Fahrzeuge mit Zulassung für die ausgewiesenen Ladespannung angeschlossen werden.

Die Ladesäule ist auf äußerliche Unversehrtheit zu prüfen. Bei erkennbaren Schäden darf die Ladestation nicht verwendet werden.

Die Verbindung zwischen Ladestation und dem E-Fahrzeug ist gemäß den technischen Anschlussbestimmungen des Herstellers zu erstellen.

hanova stellt die E-Ladestationen zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt über enercity. Geladen werden kann entweder mit der enercity Ladekarte oder mit der plugsurfe App oder EnBW App.

Nach Ende des Ladevorgangs ist der Stellplatz an der Ladestation unverzüglich zu räumen.

Der Betreiber hält sich vor, bei einer längeren Nutzung ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu berechnen. Insbesondere dann wenn nach abgeschlossener Ladung der Parkplatz weiterhin blockiert wird.

Die Abrechnung der Ladeleistung wird in kWh abgerechnet und ggf. zusätzlich zu dem Mietentgelt (Parkgebühren) berechnet.

Öffentliche E-Ladestationen

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E-Ladestationen in Parkhäusern

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hanovaflitz

Gemeinsam. Flexibel. Mobil.

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Bereits seit mehreren Jahren bieten wir unseren Sharing-Dienst für unsere Mietenden der jeweiligen Standorte an.

Unsere Fahrzeuge und Räder stehen auf den grün markierten Stellplätzen für Sie bereit.

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Unsere aktuellen hanovaflitz Standorte für unsere Mietenden:

  • Dreiklang // PKW, Lastenrad
  • In den Sieben Stücken // PKW
  • Suderburger Wende // PKW, Lastenrad
  • Roesebeckstraße // Lastenrad
  • Körnerplatz // Lastenrad