hanova FAQ
Vorabnahme
Bitte vereinbaren Sie nach Ihrer Kündigung mit Ihrer zuständigen Kundenbetreuung einen Termin für eine Vorabnahme. Bei dieser ersten Besichtigung Ihrer Wohnung müssen noch keine Möbel abgebaut oder Zimmer ausgeräumt sein. Bei der Vorabnahme wird Ihnen noch einmal genau erklärt, was bis zu Ihrem Auszug noch von Ihnen zu erledigen ist. Zudem hilft uns die Vorabnahme dabei, den Umfang der zu beauftragenden Arbeiten nach Ihrem Auszug einzuschätzen.
Endabnahme
Zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Kundenbetreuung einen Endabnahmetermin in der Wohnung. Gemeinsam werden dabei alle Zähler abgelesen, die Wohnung auf Mängel geprüft und die zurückgegebenen Schlüssel protokolliert.
Möchten Ihre Nachmietenden von Ihnen einige Gegenstände oder Möbel in der Wohnung übernehmen, benötigen wir bis zur Endabnahme zwingend eine schriftliche Vereinbarung hierüber.
Sofern bei der Vorabnahme Mängel festgehalten wurden, welche bis zur Endabnahme und einer eventuellen Nachfristsetzung nicht von Ihnen beseitigt worden sind, lassen wir diese auf Ihre Kosten durch eine Fachfirma beheben.
Schlüsselrückgabe
Bitte händigen Sie die Schlüssel zum Vertragsende nur hanova-Mitarbeitenden aus und nicht etwa Nachmietenden.
Sollten wir die Schlüssel von Ihnen nicht zum Vertragsende erhalten, wird für Sie weiterhin ein Nutzungsentgelt in Höhe der Miete fällig.
Mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie üblicherweise Vorauszahlungen für die allgemeinen Betriebskosten, Heizkosten und Wasser. Hierüber bekommen Sie von uns jeweils im Folgejahr eine Betriebskostenabrechnung zugesandt.
Guthaben werden in dieser Abrechnung mit einem (-) gekennzeichnet, Nachforderungen mit einem (+).
Bitte beachten Sie, dass entstandene Guthaben von uns nur automatisch berücksichtigt werden können, wenn wir auch die Miete durch ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie einen Dauerauftrag für Ihre Mietzahlung eingerichtet haben, teilen Sie uns bitte schriftliche Ihre Bankverbindung für die Überweisung mit.
Sofern ein öffentlicher Leistungsträger (z.B. Jobcenter) für Ihre Mietzahlung aufkommt, reichen Sie die Abrechnung bitte bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.
Mit unserem Projekt hanova WOHNEN PLUS möchten wir speziell unsere älteren Mietenden dabei unterstützen, weiterhin eigenständig in ihrer Wohnung zu leben. Die Versorgungssicherheit wird dabei durch die Präsenz eines Pflegedienstleisters sichergestellt. Über diesen können bedarfsgerecht und ohne Grundkosten Leistungen eingekauft werden.
Neben den barrierefreien Wohnungen, die teilweise auch mit Küchen ausgestattet sind, befinden sich in den Häusern sogenannte Wohncafés, welche mit ganz unterschiedlichen Angeboten die Kommunikation zwischen den Hausbewohnern fördern.
Weitere Informationen und unsere Standorte finden Sie unter folgendem Link:
Unter dem Wohnangebot hanova WOHNEN MIT haben wir als Ergänzung zum hanova WOHNEN PLUS alle Wohnformen zusammengestellt, die mit einem besonderen Zusatz zum reinen Wohnen ausgestattet sind. Das Angebot richtet sich in erster Linie an ältere Menschen, an Demenz Erkrankte, Mobilitätseingeschränkte oder Menschen mit Behinderung und ist nach Art der Betreuungsintensität in vier Produkte aufgeteilt.
Im WOHNEN MIT Betreuter Gemeinschaft sieht unser Angebot gemeinschaftliche Wohnformen mit bis zu 24-stündiger Betreuung vor Ort vor. Im WOHNEN MIT Betreuung und WOHNEN MIT Unterstützung gibt es nachbarschaftliche Angebote, Begleitung und Beratung entweder in Anbindung an eine Institution in der Nähe oder direkt im Haus. Das WOHNEN MIT Technischer Assistenz hält einige technisierte Lösungen für ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung vor.
Weitere Informationen und unsere Standorte finden Sie unter folgendem Link:
Alle Mietenden haben sich an die Hausordnung zu halten, die mit der Unterschrift bei Vertragsabschluss anerkannt wurde, damit ein gutes Zusammenleben innerhalb der Hausgemeinschaft möglich ist.
Die derzeit gültige Fassung der Hausordnung können Sie unter folgendem Link öffnen:
Wenn Sie einen Hund oder eine Katze als Haustier in Ihrer Wohnung halten möchten, bedarf dies unserer Zustimmung. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer zuständigen Kundenbetreuung auf.
Diese wird Ihnen die notwendigen Unterlagen gern zusenden oder laden Sie sich das Formular unter folgendem Link herunter:
Antrag auf Genehmigung von Tierhaltung (PDF Download)
Gegebenenfalls kann die Zustimmung aller Hausbewohner*innen von Ihnen eingefordert werden.
Bei Anmietung ist für unsere Wohnungen teilweise eine Mietsicherheit (Kaution) zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution beträgt drei Kaltmieten und sie ist auf ein gesondertes, durch uns angelegtes, Kautionskonto zu zahlen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann die hinterlegte Kaution mit sämtlichen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnet werden.
Grundsätzlich ist der Vermieter*in berechtigt die Mietsicherheit für bis zu sechs Monate einzubehalten. Sofern keine Forderungen mit der Kaution verrechnet werden müssen, wird diese schnellstmöglich ausgezahlt.
Wenn Sie Ihr Mietverhältnis für Ihre Wohnung kündigen möchten, muss Ihre schriftliche Kündigung im Original bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter*in vorliegen (nicht als Fax oder E-Mail). Alle Vertragspartner*innen müssen unterzeichnen.
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate („[…] bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats […]“,Quelle: § 573c BGB).
Für Garagen oder Gewerbe können ggf. abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt auch noch einmal Ihren Mietvertrag oder setzen sich mit Ihrer zuständigen Kundenbetreuung in Verbindung.
Eine Rücknahme Ihrer Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass eine Rücknahme der Kündigung durch den Vermieter*in nicht akzeptiert werden muss.
Die monatliche Zahlung Ihrer Miete muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen. Gern können Sie an unserem Lastschrifteinzug (SEPA) teilnehmen. Sprechen Sie uns einfach an.
Wenn es Probleme mit den Mietzahlungen gibt, sprechen Sie bitte rechtzeitig Ihre Kundenbetreuung an. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Lassen Sie es nicht erst zu einer fristlosen Kündigung kommen!
Sollte ein Leistungsträger (z. B. Jobcenter) für die Mietzahlung aufkommen, kontaktieren Sie auch hier frühzeitig Ihre*n Ansprechpartner*in.
Durch bestehende Belegrechte der Stadt Hannover werden viele unserer Wohnungen über die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung an Interessent*innen mit Wohnberechtigungsschein vergeben.
Leider können wir daher einen Nachvermietungsvorschlag von Ihrer Seite nicht immer berücksichtigen.
Informationen zum Wohnberechtigungsschein und der Vergabe durch den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Stadt Hannover finden Sie online unter folgendem Link: Link zum Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Stadt Hannover
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Neubauvorhaben. Unter folgendem Link erhalten Sie einen Überblick unserer derzeitigen Projekte: Link zu unseren Neubauprojekten
Für einige Neubauten gibt es eine eigene Projektseite, über die Sie sich selbst direkt vormerken können. Ansonsten werden Sie unsere Ansprechpartner*innen gern in eine Warteliste aufnehmen.
Sobald wir mit der Vermarktung der einzelnen Objekte beginnen erhalten Sie dann automatisch weitere Informationen zu den entstehenden Wohnungen.
Wir sind für Sie da!
Fon: 0511.64 67 – 0
E-Mail: info@hanova.de
Kundencenter Klagesmarkt
Otto-Brenner-Straße 4
30159 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr
Kundencenter Vahrenheide
Plauener Str. 12A
30179 Hannover
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Kundenbetreuung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Ihren persönlichen Ansprechpartner / Ihre persönliche Ansprechpartnerin finden Sie hier!
Es handelt sich um Verstöße gegen die Hausordnung (z.B. Nicht-Einhalten der Ruhezeiten)?
Zunächst empfehlen wir Ihnen, die Nachbarn freundlich auf die Störung aufmerksam zu machen. In den häufigsten Fällen hilft bereits die direkte Ansprache und ermöglicht weiterhin ein friedliches Zusammenleben innerhalb des Hauses.
Falls es dennoch zu anhaltenden Störungen kommt, dokumentieren Sie bitte protokollarisch, was genau sich ereignet hat. Geben Sie bei Ruhestörung unbedingt auch Datum, Uhrzeit (von… bis…) an und unterzeichnen Sie Ihr Protokoll bzw. lassen es auch von Zeugen unterzeichnen.
Gern können wir Ihnen auch ein vorgefertigtes Protokoll zusenden.
Es handelt sich um Probleme mit Nachbarn?
Bei privaten Auseinandersetzungen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Privat-Eigentums, sowie z.B. Bedrohungen durch Nachbarn, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
Als Mietende der hanova haben Sie im Rahmen unseres Reparaturservices die Möglichkeit, Firmen persönlich zu kontaktieren, um direkt einen Termin zur Reparatur zu vereinbaren. Die Kosten werden dabei von der hanova getragen, sofern Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben.
Für weitere Infos, eine Übersicht und die Telefonnummern klicken Sie auf den nachfolgenden Link: Link zu unseren Reparaturen und Tipps
Für den Anschluss von eigenen Geräten (z.B. Herd oder Waschmaschine) können Sie zwar unsere Handwerksfirmen beauftragen, allerdings haben Sie die Kosten hierfür selbst zu tragen.
Als weitere Option haben Sie die Möglichkeit, auf unserer Homepage eine Schadensmeldung online auszufüllen. Eine Nachricht wird dann durch uns an die zuständige Handwerksfirma weitergeleitet.
Für die kostenlose Abholung von Sperrmüll (außer Elektronik) ist der aha-Service der Abfallwirtschaft Region Hannover zuständig.
Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll nicht an den Straßenrand oder in die Gemeinschaftsflächen, bis zum Vorabend des Termins der Abholung durch aha. Widerrechtlich abgestellter Sperrmüll wird kostenpflichtig entsorgt und auf alle Mietenden umgelegt.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die kostenlose Telefonnummer 0800- 99 911 99 oder online unter: Link zur Online-Sperrmüllanmeldung
Eine Untervermietung ist durch uns genehmigungspflichtig und muss über einen schriftlichen Antrag erfolgen. Bevor eine Untervermietung gestattet wird, wird folgendes geprüft:
- Handelt es sich um eine Untervermietung der gesamten Wohnung oder nur eines Teilbereiches (z.B. ein Zimmer)?
- Hat die Wohnung eine angemessene Größe für die Anzahl an Personen?
- Sind uns die Untermietenden bereits bekannt?
Über den nachstehenden Link können Sie sich den Antrag zur Aufnahme von Untermietenden downloaden:
Suchen Sie innerhalb von Hannover eine Wohnung? Dann hilft Ihnen hanova WOHNEN weiter – lokal und kompetent!
Gern können Sie unter folgendem Link unseren Interessentenbogen online ausfüllen:
Link zu unserem Interessentenbogen
Alternativ freuen wir uns auf Sie zu unseren Besuchszeiten in unserer Zentralen Kundenbetreuung.
Bitte lesen Sie hierzu auch noch einmal im Themenbereich Nachvermietung unsere Infos zum Belegungsprozess bei öffentlich geförderten Wohnungen mit Belegrechten der Stadt Hannover.